Sparen Sie bis zu 1200 € im Jahr mit Ihrem Malermeister!
Der Staat spendiert Ihnen einen Steuerbonus von bis zu 1200 € im Jahr, wenn Sie in Ihrem Privathaushalt Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen von einem Handwerksbetrieb durchführen lassen.
Zu diesen Arbeiten zählen unter anderem generelle Malerarbeiten in Ihrer selbstgenutzten Wohnung, das Tapezieren, sowie Fassaden- und Fensteranstriche.
Bezuschusst werden 20 % der Arbeitskosten. Es zählt also der Rechnungsbetrag abzüglich der Materialkosten. Der maximal erzielbare Steuerbonus pro Jahr entspricht einem Arbeitskostenentgelt von 6000 € inkl. MwSt..
Im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht, die die Arbeitskosten separat ausweisen muss. Vergessen Sie bitte nicht einen Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) beizulegen. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.
Als Überblick haben wir für Sie eine Liste zusammengestellt, die sich auf die von farbecht angebotenen Gewerke bezieht:
Generelle Arbeiten:
- am Dach ( z.B. malen des Dachüberstandes, Regenrinnen etc.)
- an der Fassade ( z.B. malen, sanieren, Risse ausbessern, Außenwanddämmung)
- an Innen- und Außenwänden (z.B. malen, putzen, tapezieren etc.)
- Wärmedämmmaßnahmen ( z.B. Außenwanddämmung)
- Aufstellung eines Baugerüstes
Austausch und Modernisierung:
- Reparatur, Wartung und Pflege
- Fenster und Türen (z.B. lackieren)
- Wandschränke ( z.B. lackieren)